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Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen und an Menschen ohne Aufenthaltsstatus

18. Apr 2007

Menschenrechtsverletzungen an Flüchtlingen und an Menschen ohne Aufenthaltsstatus

Im von der Kommission Asyl verfaßten Bericht heißt es:

"Mit unserer Stellungnahme zum 5. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland wol-len wir auf gravierende Missstände in der Situation von „geduldeten“ Flüchtlingen und Menschen ohne Aufenthaltsstatus, sog. „Illegale“, hinweisen. Wir beschränken uns dabei auf die Artikel 6, 7, 11, 12 und 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, da sie uns für deren Situation besonders relevant erscheinen.
Die Rechte, die der Internationale Sozialpakt gewährleistet, gelten für alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität und ihrem Aufenthaltsstatus. Das beinhaltet das Diskriminierungsverbot in Art. 2. Gegen das Diskriminierungsverbot des Paktes verstößt Deutschland mit allen Einschränkungen, die Flüchtlingen seit Verschärfung der Asylgesetze 1993 auferlegt wurden und der Nichtanerkennung grundlegender wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte für Menschen ohne Aufenthaltsstatus."

Den vollständigen Bericht finden Sie in der Anlage als pdf-Datei.